Die demokratische Grundordnung Österreichs

8. Österreich als Mitglied der Europäischen Union

Mitgliedschaft bei der Europäischen Union 

  Seit 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union (EU). Dadurch gibt es viele politische Entscheidungen und viele Gesetze, die nicht mehr nur in Österreich selbst, sondern von der Europäischen Union bestimmt werden. Damit die Europäische Union Entscheidungen treffen kann, hat sie eigene Institutionen.   

Institutionen der Europäischen Union 

  Wichtigste Institutionen der EU sind die Europäische Kommission, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament.    Welche Aufgaben haben diese Institutionen?    Die Europäische Kommission: Sie ist die Verwaltung der EU und wird auch „Regierung der EU“ genannt. An der Spitze stehen die Kommissarinnen/ Kommissare, aus jedem Mitgliedsland gibt es eine Kommissarin/einen Kommissar. Die Präsidentin/Der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt. Kommissionspräsident/in und Kommissarinnen/Kommissare sind den gemeinsamen Interessen der Europäischen Union verpflichtet. Sie vertreten nicht ihre Herkunftsländer. Die Europäische Kommission ist nicht nur die Regierung und Verwaltung der EU. Sie überwacht auch die Einhaltung des Rechts der EU und kann die EU-Staaten verklagen, wenn diese Staaten gegen das Recht der EU verstoßen.    Der Europäische Rat:    Er legt die allgemeinen politischen Ziele der EU fest. Der Europäische Rat besteht aus den Staatschefs bzw. Regierungschefs der EU-Staaten – in Österreich ist das die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler.    Der Rat der EU:    Er entscheidet gemeinsam mit dem Europäischen Parlament über europäische Gesetze und setzt sich aus den jeweiligen Fachministerinnen/Fachministern der EU-Staaten zusammen. So trifft sich z.B. der Rat der EU-Sozialminister/innen, wenn soziale Themen diskutiert werden. Die Demokratische Grundordnung Österreichs Die Europaflagge  >> Das Europäische Parlament wird direkt von den EU-Bürgerinnen/Bürgern gewählt.    Das Europäische Parlament: Die EU- Bürger/innen wählen das Europäische Parlament direkt. Zusammen mit dem Rat der EU entscheidet das Europäische Parlament über die europäischen Gesetze. Weitere wichtige Institutionen der EU sind der Gerichtshof der Europäischen Union, die Eurogruppe und die Europäische Zentralbank. Im Europäischen Gerichtshof sitzt eine Richterin/ein Richter aus jedem EU-Staat. Der Gerichtshof der Europäischen Union sorgt dafür, dass das EU-Recht in allen EU-Staaten angewendet wird. Der Gerichtshof entscheidet im Einzelfall, ob ein Land gegen das EU-Recht verstößt. Die Eurogruppe und die Europäische Zentralbank gestalten die Währungspolitik und die Geldpolitik der EU.   

Was bedeutet die Mitgliedschaft Österreichs in der EU für mich? 

  Jede Staatsbürgerin/Jeder Staatsbürger ist zugleich Bürger/in der Europäischen Union (= Unionsbürgerschaft). Deshalb steht bei jedem österreichischen Reisepass vorne auf dem Deckblatt „Europäische Union“. Durch die Unionsbürgerschaft dürfen sich EU-Bürger/innen in den EU-Staaten frei bewegen und aufhalten. Für alle Bürger/innen der EU gelten besonders die vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes. Durch diese Grundfreiheiten hat jede EU-Bürgerin/jeder EU-Bürger das Recht, sich grundsätzlich in allen EU-Ländern einen Wohnsitz zu nehmen und einen Beruf auszuüben. Sie haben auch das Recht, an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen und damit bei der Gesetzgebung der EU mitzuwirken.   TABLE   Die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union bedeutet: Viele politische Entscheidungen und viele Gesetze werden nicht mehr nur in Österreich selbst, sondern von der Europäischen Union bestimmt. Die EU-Staaten entscheiden gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. Deshalb ist es wichtig, bei Europa-Wahlen wählen zu gehen. Dies ist heute genauso wichtig, wie die Wahl zum österreichischen Nationalrat oder zum jeweiligen Landtag.