In Österreich sind die staatlichen Aufgaben auf verschiedene Institutionen aufgeteilt. Diese sind: >> das Parlament, >> die Bundesregierung, die Landesregierungen und ihre jeweiligen Dienststellen, und >> die Gerichte. Die Aufteilung dieser Aufgaben auf verschiedene Institutionen bedeutet zum Beispiel: >> Das Parlament beschließt Gesetze. Das Parlament ist aber nicht selbst für die Durchführung der Gesetze verantwortlich. Das ist Sache der Bundesregierung, der Landesregierungen und ihrer jeweiligen Dienststellen (z.B. Bundesministerien, Bezirkshauptmannschaften). >> Die Bundesregierung, die Landesregierungen und ihre jeweiligen Dienststellen sind für die Durchführung der Gesetze verantwortlich. Sie dürfen diese Gesetze aber nicht selbst beschließen. >> Gerichte wie etwa der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof überprüfen, ob die Verwaltung tatsächlich nur so handelt, wie es die Gesetze vorschreiben. Diese Gerichte dürfen die Gesetze aber nicht entwerfen. Warum ist das wichtig? Durch die Aufteilung der Aufgaben ist die staatliche Macht nicht an einer einzigen Stelle konzentriert. Dies soll verhindern, dass der Staat möglicherweise seine Macht gegenüber der Bevölkerung missbraucht. Außerdem kontrollieren einander viele staatlichen Institutionen auch gegenseitig. Daneben gibt es eigene Kontrollinstitutionen, die besondere Aufgaben haben: zum Beispiel die Volksanwälte/Volksanwältinnen und der Rechnungshof (siehe Seite 68).
In Österreich gibt es drei große Staatsaufgaben: >> Gesetzgebung (z.B. durch das Parlament) >> Verwaltung (z.B. durch die Bundesregierung bzw. die einzelnen Bundesminister/innen) >> Gerichtsbarkeit (durch Gerichte)
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Mit Hilfe dieser drei Staatsaufgaben erfüllt der Staat seine Aufgaben. Die Bundesverfassung legt die Aufteilung der Aufgaben fest. Diese Aufgaben dürfen nur auf Basis der Rechtsordnung ausgeführt werden. Die Bevölkerung kann daher erwarten, in vergleichbaren Situationen fair und gleich behandelt zu werden. Wenn man glaubt, unfair behandelt zu werden, dann kann man zu Gericht gehen oder sich an Kontrollinstitutionen wenden.
Die drei großen Aufgaben des Staates sind: >> Die Gesetzgebung: Der Nationalrat, der Bundesrat und die Landtage beschließen Gesetze. Die Gesetze werden von Richtern (Gerichtsbarkeit) und Verwaltungsorganen (Verwaltung) angewendet und vollzogen. Auch das Recht der Europäischen Union muss von der österreichischen Verwaltung und den österreichischen Gerichten angewendet werden. >> Die Verwaltung: Die Aufgabe der Verwaltung ist die Durchführung der Gesetze. Zu den Aufgaben der Verwaltung gehören aber auch beispielsweise der Betrieb von öffentlichen Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. An der Spitze der Verwaltung stehen der Bundespräsident/ die Bundespräsidentin, der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin, der Vizekanzler/die Vizekanzlerin und die Bundesminister/innen. Gesetze werden aber überwiegend von den Verwaltungsbehörden durchgeführt. Verwaltungsbehörden sind z. B. die Bezirkshauptmannschaften, die Finanzämter oder die Magistrate. Ihre Aufgaben sind etwa das Ausstellen eines Reisepasses, die Erteilung einer Gewerbeberechtigung oder das Ausstellen eines Strafzettels. Auch die Polizei ist Teil der Verwaltung. >> Die Gerichtsbarkeit: Die Aufgabe der Gerichtsbarkeit ist es, Gesetze durch unabhängige Richter/innen zu vollziehen. Unabhängig heißt, dass ihnen niemand eine Anweisung geben darf. Richter/innen handeln somit eigenständig und nur aufgrund der Gesetze.
Wichtige Kontrollinstitutionen >> Volksanwaltschaft: Die Volksanwaltschaft besteht aus Volksanwälten/ Volksanwältinnen, die das Parlament bei der Kontrolle der Verwaltung unterstützen. Die Volksanwälte/Volksanwältinnen kümmern sich um Beschwerden von Bürgerinnen/Bürgern, die sich von der Verwaltung schlecht behandelt fühlen. Zu den Aufgaben der Volksanwaltschaft zählen die Förderung und der Schutz der Menschenrechte. Hier lässt sich die Volksanwaltschaft vom Menschenrechtsbeirat beraten. Kontrolliert werden außerdem verschiedene Einrichtungen wie z.B. Gefängnisse, Dienststellen der Polizei oder Pflegeheime. >> Rechnungshof: Der Rechnungshof prüft, ob die öffentlichen Gelder entsprechend den Gesetzen sparsam und zweckmäßig verwendet werden. Besonders überprüft werden unter anderem der Bund, die Länder, gewisse Gemeinden und gesetzlich festgelegte Interessenvertretungen z.B. die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) oder die Arbeiterkammer (AK).
Kontrollorgane der Gerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof:
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) achtet darauf, dass die österreichische Bundesverfassung eingehalten wird. Er prüft, ob Bundes- und Landesgesetze gegen die Verfassung verstoßen oder nicht. So kontrolliert der Verfassungsgerichtshof die Gesetze, die das Parlament beschließt. Der Verfassungsgerichtshof kontrolliert auch in bestimmten Fällen die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, z.B. den Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft.
Verwaltungsgerichtshof (VwGH):
Der Verwaltungsgerichtshof stellt sicher, dass sich die gesamte Verwaltung an die Gesetze hält. Er kontrolliert, ob Entscheidungen der Verwaltungsbehörden richtig waren. Der Verwaltungsgerichtshof hilft auch dann, wenn eine Verwaltungsbehörde gar nicht oder zu spät handelt.
Rechtsschutz für die Bürger/innen
Meine Sicherheit oder meine wirtschaftlichen Interessen können bedroht sein, wenn sich Teile des Staates nicht an die Gesetze halten. Wer der Ansicht ist, dass die Verwaltung nicht richtig gehandelt hat, kann dies überprüfen lassen. Man kann gegen eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde, z.B. einer Bezirkshauptmannschaft, ein Rechtsmittel einlegen. Darüber entscheidet dann eine höhere staatliche Stelle. Auch gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Strafverfahren können von einem höheren Gericht überprüft werden. Für Zivil- und Strafverfahren ist die letzte Instanz der Oberste Gerichtshof.
Rolle der Medien
Die Medien haben die Aufgabe, über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu berichten. Dabei können die Medien auch auf Missstände und Fehler hinweisen.
Rolle der NGOs
In Österreich gibt es eine große Anzahl an Vereinen und nichtstaatlichen Organisationen (NGOs), z.B. das Österreichische Rote Kreuz, die Caritas, die Diakonie, Amnesty International oder den World Wide Fund for Nature (WWF). Viele Vereine und nichtstaatliche Organisationen kümmern sich um wichtige gesellschaftliche Interessen. Manche leisten soziale Hilfe, transportieren Kranke, schützen die Menschenrechte oder sind im Tierschutz und im Umweltschutz aktiv. Zusätzlich machen verschiedene Vereine und nichtstaatliche Organisationen die Bevölkerung auf Missstände aufmerksam. Sie versuchen in verschiedenen Bereichen, die Gesellschaft oder die Politik zu verändern. Damit sind sie auch Teil der Kontrolle des Staates, wenn sie ihre Meinung zu politischen Entscheidungen öffentlich machen.
Rolle des Einzelnen
Wir alle sind aufgefordert, uns in die Gesellschaft aktiv einzubringen und unsere eigenen Rechte und die Rechte anderer Menschen zu schützen. Wir alle dürfen auch kritisieren und auf Missstände aufmerksam machen. Manchmal ist mutiges Handeln nötig. Oft genügt es schon, nicht „wegzuschauen“, sondern die Polizei zu verständigen, wenn andere in Gefahr sind.