Die demokratische Grundordnung Österreichs

5. Österreich als Republik

Was ist das Merkmal einer Republik?

  Die „Republik“ ist eine Staatsform, bei der das Staatsoberhaupt gewählt wird. Die Republik ist damit das Gegenteil einer Monarchie, wo die Krone an den Kronprinzen/die Kronprinzessin vererbt wird. Der Monarch/Die Monarchin regiert auf Lebenszeit oder bis zum freiwilligen Rücktritt. Unter Republik versteht man auch eine Form des Zusammenlebens von Menschen. „Republikanisch“ ist eine Gesellschaft, in der es Selbstbestimmung und Solidarität gibt. Es bestimmt nicht ein/e Herrscher/in über sein/ ihr Land und seine/ihre Untertanen, sondern die Bewohner/innen sind für sich und für ihr Land selbst verantwortlich. Republik bedeutet also Zusammenhalt und Zusammenarbeit von Bürgerinnen/Bürgern, aber auch von den auf Zeit gewählten Politikerinnen/Politikern. Die Republik als eine Form der „Solidarität“ zwischen den im Land lebenden Menschen, unabhängig von Herkunft und Geschlecht, Alter und Status, stellt ein Idealbild dar. Manchmal wird es Wirklichkeit, manchmal nicht.  

Warum ist Österreich eine Republik? 

  In Österreich wurde die Republik als Staatsform am 12. November 1918 von der Provisorischen Nationalversammlung ausgerufen. Am Tag davor war Kaiser Karl zurückgetreten. Heute ist der Bundespräsident/die Bundespräsidentin das Staatsoberhaupt der Republik. Der Bundespräsident/die Bundespräsidentin wird in Österreich direkt vom Volk gewählt. Die Amtszeit dauert sechs Jahre. Der Bundespräsident/Die Bundespräsidentin ist dem Volk direkt verantwortlich. Als Staatsoberhaupt vertritt der Bundespräsident/die Bundespräsidentin die Republik Österreich im Inland und Ausland.    Einige Aufgaben des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin sind: >> Er/Sie ernennt und entlässt die Bundesregierung >> Er/Sie unterschreibt Bundesgesetze >> Er/Sie schließt Staatsverträge ab >> Er/Sie ist der Oberbefehlshaber/die Oberbefehlshaberin des österreichischen Bundesheeres Als Staatsform entstand die Republik Österreich im Jahr 1918. Aber Formen von Zusammenhalt und Zusammenarbeit der im Land lebenden Menschen gab es bereits früher. Schon vor der Ausrufung der Republik haben Menschen zusammengehalten, einander gegenseitig geholfen und eine solidarische Gesellschaft gebildet. Was sich jedoch verändert hat, ist die Form der Solidarität. Viele Institutionen wurden geschaffen und Gesetze verabschiedet, um eine solidarische Gesellschaft zu schaffen. Deshalb nennen wir die Republik Österreich heute auch einen „Sozialstaat“. Dazu einige Beispiele: >> Unser öffentliches Bildungssystem hat gleiche Chancen für alle zum Ziel. Es wird öffentlich finanziert. Die Schule wird also durch die Steuern aller Steuerzahler/innen ermöglicht. Diesem System liegt der Gedanke von Solidarität zugrunde: Alle zahlen mit, damit die Kinder und Jugendlichen eine gute Ausbildung bekommen. >> Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen finanzieren das österreichische System der Sozialversicherung durch ihre Beiträge. Aus diesen gesetzlich vorgeschriebenen Beiträgen werden die Pensionen und die medizinische Versorgung der Bevölkerung bezahlt. Dadurch soll soziale Sicherheit für alle erreicht werden. 3. Was bedeutet „Republik“ für unser tägliches Zusammenleben? Die republikanische Idee sagt: „Wir sind das Volk“ und: „Wir bestimmen selbst über unser politisches Schicksal“. Das geht nur dann, wenn sich ein Teil der Bürger/innen tatsächlich engagiert. Dafür gibt es verschiedene Beispiele: >> In den Gemeinden, aber auch auf der Ebene der Bundesländer und des Bundes, gibt es engagierte Bürger/innen, die sich um ein politisches Amt bewerben und für ihre Gemeinde oder ihr Land etwas leisten wollen.    >> In fast allen Gemeinden Österreichs leisten Freiwillige Feuerwehren Hilfe bei Bränden, Unfällen und Naturkatastrophen. Weil sie gemeinsam helfen, werden viele freiwillige Feuerwehrleute auch zu Freunden. >> Alle männlichen Staatsbürger Österreichs sind verpflichtet, Grundwehrdienst oder Zivildienst zu leisten. Wer im Bundesheer dient, ist bereit, im Ernstfall das Land gegen äußere Feinde zu verteidigen. Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst mit einer Waffe leisten möchte, macht Zivildienst und leistet damit ebenfalls einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft. >> Die Rettung ist ein wichtiger Teil unseres Gesundheitswesens. Sie ist rund um die Uhr einsatzbereit und hilft bei medizinischen Notfällen aller Art. In Wien gibt es eine Berufsrettung (aber auch freiwillige Rettungsdienste). In den anderen Bundesländern gibt es nur freiwillige Rettungsdienste. Dort werden jedes Jahr Millionen von Arbeitsstunden freiwillig und ohne Bezahlung geleistet. >> Die österreichische Verfassung garantiert allen Menschen die Freiheit, sich mit anderen Personen zusammenzuschließen, einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören. Vereine wirken an der Gestaltung unseres Lebens mit. Auch sie sind kleine „Bausteine“ einer solidarischen Gesellschaft.