Die Menschenwürde bedeutet: Der Wert aller Menschen ist gleich und alle Menschen haben bestimmte Rechte, die ihnen niemand wegnehmen kann und darf. Dies gilt unabhängig von der Herkunft eines Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Sprache, sozialer Stellung, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft, politischen und sonstigen Anschauungen. Die Idee der Menschenwürde entstand schon in der Antike. In der Spätantike entwickelte sich daraus ein auf Glaube, Vernunft und Gewissensfreiheit beruhendes christliches Menschenbild. Die Idee der Menschenwürde wurde in Europa im Zeitalter des Humanismus und der Renaissance (15. und 16. Jahrhundert) wieder aufgegriffen und neuzeitlich weiterentwickelt. Die Idee der Menschenwürde ist seit dem 18. Jahrhundert weit verbreitet. Heute bildet diese Idee eine sehr wichtige Grundlage unserer Gesellschaft. Der Staat und wir alle sind aufgefordert, die Würde und die Rechte jedes Menschen zu schützen und zu respektieren. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um ein Kind oder einen alten Menschen handelt, um einen Mann oder eine Frau, um eine unschuldige Person oder eine strafrechtlich verurteilte Person, um Inländer/in oder Ausländer, um Arbeiter oder Akademiker. Menschenwürde ist also keine besondere oder zusätzliche Eigenschaft, Menschenwürde haben wir alleine dadurch, dass wir Menschen sind.
Bereits seit 1811 steht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch: Jeder Mensch hat angeborene Rechte. Jeder Mensch ist als Person zu betrachten. Die Sklaverei ist verboten. Österreich hat sich außerdem verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren und zu sichern. Dazu hat Österreich mehrere internationale Abkommen unterschrieben, die Grundrechte und Menschenrechte enthalten. Zwei Beispiele dafür sind: die Europäische Menschenrechtskonvention und die Grundrechtecharta der Europäischen Union (= EU). Es gibt aber auch Abkommen, die ganz speziell Kinder, Frauen, Flüchtlinge und Menschen mit Behinderungen schützen. Zwei Beispiele dafür sind: die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (= UN) und die Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen.
Der Schutz von Grundrechten und Menschenrechten durch die österreichische Bundesverfassung >> Grundrechte und Menschenrechte sind durch internationale Abkommen garantiert. >> Darüber hinaus bildet die österreichische Bundesverfassung einen Rahmen für den Schutz der Grundrechte. Beispiele für Grundrechte und Menschenrechte Das Recht auf Leben Der Staat hat die Pflicht, das Leben aller Menschen aktiv zu schützen. Das Verbot der Folter Die Folter von Menschen ist verboten. Auch dürfen Menschen nicht unmenschlich oder erniedrigend bestraft oder behandelt werden. Dieses Verbot ist besonders in Gefängnissen oder bei Polizeieinsätzen von Bedeutung und verbietet das Zufügen von körperlichen und seelischen Schmerzen. Auch die Abschiebung von Menschen in einen Staat, in dem ihnen Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung droht, ist verboten.
Das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit Menschen dürfen nicht zum Eigentum von anderen Personen gemacht werden. Erwachsene Menschen bestimmen ihr Handeln selbst und sollen nicht fremdbestimmt sein. Deshalb sind der Menschenhandel, die Sklaverei und die Zwangsarbeit verboten. Das Verbot der Diskriminierung Niemand darf einseitig benachteiligt (= diskriminiert) werden. Verboten ist daher die Benachteiligung wegen des Geschlechts, körperlicher Merkmale, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, der politischen Überzeugung, der sexuellen Ausrichtung, einer Behinderung oder der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit. Es gibt aber auch grundlegende Rechte, die nur für Bürger/innen Österreichs gelten: zum Beispiel das Recht, bei nationalen Wahlen eine Stimme abzugeben (= Wahlrecht).
Jeder Mensch besitzt Menschenwürde. Deshalb sollte ich gegenüber meinen Mitmenschen denselben Respekt und dieselbe Fairness haben, die ich auch für mich erwarte. Jede Form von Rassismus, Sexismus, Fremdenfeindlichkeit sowie staatliche oder gesellschaftliche Ausbeutung von Menschen widerspricht der Menschenwürde. Um dies zu verhindern, gibt es in Österreich entsprechende Gesetze. Das ist zum Beispiel das Gleichbehandlungsgesetz. Es legt fest, wann eine bestimmte Behandlung in der Arbeitswelt als einseitige Benachteiligung (= Diskriminierung) gilt. Die Gesetze legen fest, welche Folgen eine solche Benachteiligung hat. Eine einseitige Benachteiligung (= Diskriminierung) in der Arbeitswelt liegt beispielsweise dann vor, wenn ich bei einer Stellenausschreibung nicht genommen werde, weil ich laut Aussage des Personalchefs/der Personalchefin zu alt bin oder weil ich ein Zuwanderer/eine Zuwanderin bin. Wenn mir so etwas passiert, dann kann ich zur Anwaltschaft für Gleichbehandlung gehen, aber auch zur Arbeiterkammer oder Gewerkschaft, um mich beraten zu lassen.
Auch außerhalb der Arbeitswelt habe ich eine Möglichkeit, gegen ein benachteiligendes Verhalten von Mitmenschen aufzutreten. Das Gleichbehandlungsgesetz stellt dafür die Grundlage dar. In so einem Fall ist es sinnvoll, sich von der Gleichbehandlungsanwaltschaft, am Bezirksgericht oder von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.